Qualitätsüberwachung

Qualitätssicherung

Im Rahmen einer planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung, d.h. in Form von regelmäßigen Baustellenaudits, wird durch uns die Erstellung des Objekts von der Planung bis zur Abnahme auf die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der vertraglichen Bau- und Leistungsbeschreibung, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, den technischen Regelwerken sowie den baurechtlichen Bestimmungen hin überprüft.
Zu Beginn der Qualitätssicherung erfolgt eine Prüfung der Bauunterlagen, wobei bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens regelmäßig bis zu 5 Baustellenaudits durchgeführt werden.

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Und das wird geprüft:

  1. Audit: Fundamente

    Erdarbeiten, Fundamentplatte, Einzel- und Streifenfundamente, Bewehrung, Fundamenterder, Grundleitung, Medieneinführungen (Leerrohre).

  2. Audit : Rohbau

    Kellermauerwerk, Unterzüge, Kellerdecke, Treppen, Konsolen, Podeste, Dränarbeiten und Abdichtung erdberührter Bauteile.

  3. Audit: Rohinstallation Haustechnik

    Rohinstallation Elektro, Heizung, Sanitär, Klima und Lüftung.

  4. Audit: Erweiterter Ausbau

    Mauerwerk, Decken, Unter- bzw. Überzüge, Treppen, Konsolen, Podeste, Estricharbeiten, Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten, Dachstuhl, Dacheindeckung, Klempnerarbeiten und Fenster.

  5. Audit: Bauendabnahme

    Fertigstellung Haustechnik, Türen, Fenster, Bodenbelagsarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Baureinigungsarbeiten und Außenanlagen.

Erkannte Mängel und Minderleistungen werden somit vermieden bzw. frühzeitig erkannt, sodass diese noch in der entsprechenden Bauphase beseitigt werden. Die Beseitigung der Mängel wird durch uns veranlasst und kontrolliert. Als Ergebnis jedes Baustellenbesuchs erhalten Sie von uns ein Prüfprotokoll mit Mängelliste und Fotodokumentation.
Somit behalten Sie jederzeit den Überblick über den Ausführungsstand Ihres Bauvorhabens.



Bauabnahmen

Bei der Abnahme von Bauleistungen kollidieren die Interessen der Baubeteiligten meist erheblich. Häufig fehlt es den Beteiligten an sicherem Beurteilungsvermögen, ob bereits ein Mangel vorliegt oder eine noch „hinnehmbare Unregelmäßigkeit" – also, ob die Abnahme erfolgen muss oder zu Recht verweigert werden kann.
Durch die Abnahme einzelner Gewerke oder ausgewählter Bauphasen dokumentieren wir Ihnen als Bauherr wie auch als Eigentümer die jeweilige Ausführungsqualität.

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Baufirmen und Bauträger erhalten somit eine Dokumentation ihrer Bauleistung gegenüber ihrem Auftraggeber. Fehler und typische Mängel können so rechtzeitig erkannt und behoben werden, kostspielige Reparaturen und Nachbesserungen reduzieren sich auf ein Minimum. Ein hoher Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie durch beste Bauqualität wird somit gesichert.
Als Ergebnis jeder Bauabnahme erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll mit Mängelliste und Fotodokumentation. Somit kann eine lückenlose und fachgerechte Mängelbeseitigung, für den Auftraggeber kostenfrei, erfolgen.



Gewährleistungsbegehungen

Nach Fertigstellung einer Baumaßnahme werden durch Gewährleistungsbegehungen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist (5 Jahre gemäß BGB; 4 Jahre gemäß VOB) die Mängelansprüche des Auftraggebers gesichert.
Zudem sind noch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist die Mängelbeseitigungsleistungen durch den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen.

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Als Ergebnis der Gewehrleistungsbegehung erhalten Sie ein Begehungsprotokoll mit Mängelliste und Fotodokumentation. Somit kann eine lückenlose und fachgerechte Mängelbeseitigung, für den Auftraggeber kostenfrei, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen.



Instandhaltungscheck

Als Grundstückseigentümer möchten Sie wissen, welche Kosten zur Beseitigung des Instandhaltungsstaus auf Sie zukommen. Durch regelmäßige Objektbegehungen wird ein Instandsetzungsbedarf rechtzeitig erkannt und Folgeschäden werden vermieden.
Nach erfolgter Zustandserfassung des Gebäudes, gegliedert nach sämtlichen Bauelementen und haustechnischen Installationen, erhalten Sie von uns zuverlässige Aussagen über den erforderlichen Umfang der Instandsetzungsmaßnahme sowie über die zu erwartenden Instandsetzungskosten.

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Auf Wunsch planen und überwachen wir für Sie erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen. Hierbei wird eine hohe Werthaltigkeit Ihrer Immobilie sichergestellt.
Zudem prüfen wir für Sie Kostenangebote und Rechnungen von Handwerksfirmen. Somit erhalten Sie technische und finanzielle Sicherheit, da nur die tatsächlich erforderlichen Leistungen beauftragt werden. Ungeeignete und überflüssige Leistungspositionen werden erkannt. Überhöhte und marktunübliche Preise werden vermieden.



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