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In unserem BAU-ABC werden die wichtigsten bautechnischen Fachbegriffe ausführlich erläutert, mit welchen die Baubeteiligten immer wieder konfrontiert werden. Daher kommt es darauf an, die den Fachleuten wichtige Exaktheit wie auch die für Laien erforderliche Klarheit im Blick zu behalten. Der Bauherr soll somit in die Lage versetzt werden, die Bauplanung und Bauausführung besser mitzuverfolgen und Fehler infolge Unkenntnis zu vermeiden. Aber auch Rechtsanwälte und Baufachleute mögen aus unserem BAU-ABC entsprechenden Nutzen ziehen. Da die Bautechnik einem steten Wandel unterworfen ist, wird dieses Nachschlagewerk sukzessive erweitert und aktualisiert.
Die Abnahme ist die körperliche Hinnahme der Bauleistung verbunden mit der Anerkennung als in der Hauptsache vertragsgemäß durch den Bauherrn. Zu unterscheiden sind einzelne Abnahmearten, die sich aus dem Vertrag (BGB-Vertrag/ VOB-Vertrag) ergeben, wie die ausdrückliche Abnahme, die stillschweigende Abnahme und die fiktive Abnahme. Mit der Abnahme tritt die Erfüllung des Bauvertrages ein und Ansprüche des Bauherrn beschränken sich auf die Mängelbeseitigung, wobei sich die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln umkehrt.
Diese liegen vor, wenn sie theoretisch richtig sind und sich in der Praxis bewährt haben. Sie müssen nicht nur wissenschaftlich unbestritten, sondern auch durchweg bei den einschlägig tätigen Fachleuten bekannt und als richtig anerkannt sein. In der Praxis müssen sie sich restlos durchgesetzt haben. Allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik bilden die Grundlage zur Bewertung von Bauleistungen und Mängeln, wenn eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht vorliegt.
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind als Teil C Bestandteil der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Es handelt sich um DIN-Normen, die im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Die ATV können durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ergänzt werden, die als Bestandteil der Verdingungsunterlagen zu formulieren sind.
Algenwachstum findet dann statt, wenn durch die Luft herantransportierte Algenzellen z.B. an der Fassade gute Lebensbedingungen vorfinden. Hauptvoraussetzung für das Gedeihen ist immer eine ausreichende Oberflächenfeuchtigkeit. Bei jedem Bewuchs sind sowohl biologische als auch bauphysikalische Aspekte zu berücksichtigen. In der Praxis wurden die geforderten Mindest-Dämmstoffdicken aus verschiedenen Gründen, in den 90er Jahren bis zu 14 cm, meist stark übertroffen. Mit zunehmender Dämmstoffdicke fließt im Winter als erwünschter Effekt immer weniger Wärme von innen nach außen. Somit wird der äußeren Wandoberfläche immer weniger Wärme zugeführt, d.h. sie wird kälter. Infolge dieser Abkühlung entsteht immer häufiger und zeitlich länger Kondensat auf der Wandoberfläche, was die erforderliche Feuchtigkeit für den Algenbewuchs liefert.
Mit dem Aufmaß werden die tatsächlich ausgeführten Leistungen nach Zahl, Maß und Gewicht festgestellt. Es ist die Grundlage für die Abrechnung. Das gemeinsame Aufmaß stellt den Umfang der erbrachten Arbeiten grundsätzlich verbindlich fest.
Dies ist im Hochbau die Bezeichnung für alle Innenausbauarbeiten von Gebäudehüllen. Dazu gehören alle Gewerke, die nicht zur Erstellung des Rohbaus (z.B. Beton- und Mauerarbeiten) gehören.
Die Ausgleichsfeuchte (auch Gleichgewichtsfeuchte) ist der dem jeweiligen Umgebungsklima angepasste Feuchtegehalt von Bauteilen und Baustoffen. Sie ist abhängig von Feuchte und Temperatur der umgebenen Raumluft. Jede Änderung des umgebenen Raumklimas bewirkt eine Änderung der Ausgleichsfeuchte von Bauteilen und Baustoffen.
Als Werk- oder Ausführungsplanung werden in der Bauplanung die für die Bauausführung erforderlichen Planungen bezeichnet. Die genehmigte Entwurfsplanung (Maßstab 1:100) wird soweit durchgearbeitet und zur Ausführungsplanung entwickelt, dass danach das Bauvorhaben errichtet werden kann. Ausführungspläne werden in Maßstäben wie: 1:50, 1:25, 1:20, 1:10, gezeichnet und sollten auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen.
Bei der Ausschreibung werden in Leistungsverzeichnissen die Leistungen der einzelnen Gewerke nach Inhalt und Menge beschrieben. Es ist eine Aufforderung des Bauherrn (künftigen Auftraggebers) gegenüber Handwerkern (Baufirmen), entsprechende Preisangebote abzugeben, um aus dem wirtschaftlichsten (nicht günstigsten) Angebot auswählen, verhandeln und ggf. beauftragen zu können.
BQÜ ist die Bezeichnung für während der Bauarbeiten durch einen Bausachverständigen zusätzlich zur örtlichen Bauüberwachung/Bauleitung durchgeführte Kontrollen von Planungsleistungen und Bauleistungen, wobei stichprobenartige Kontrollen und Auswertungen vertraglich vereinbart werden.
Die Baubetreuung ist die technische und/oder wirtschaftliche Betreuung von Bauherrn bei Baumaßnahmen. Der Baubetreuer erstellt in der Regel nicht selbst, sondern wickelt in fremden Namen und auf fremde Rechnung Baumaßnahmen ab.
Baufeuchte ist der in Bauteilen, auf Bauteilüberflächen oder im Bauwerk vorhandene Feuchtegehalt, der auf einen technologisch bedingten Wassereintrag im Rahmen der Bauerstellung zurück zuführen ist. Nach einer angemessenen Lüftungs- und Heizphase sollte die Baufeuchte durch Trocknung auf eine übliche Ausgleichsfeuchte, die nicht zu Schäden führt, abgesenkt werden.
Die Bauüberwachung ist die örtliche Überwachung von Bauarbeiten auf Übereinstimmung mit den vertraglich festgelegten Vereinbarungen, den öffentlich-rechtlichen und technischen Baubestimmungen, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Unfallverhütungs-bestimmungen und der Baustellenverordnung durch den örtlichen Bauleiter.
Eine Baugenehmigung ist die bauordnungsrechtliche Erlaubnis für den Bauherrn, sein beantragtes Bauvorhaben durchführen zu können. Sie wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Baubeginnsanzeige (z.B. für Abbrucharbeiten) oder einer vereinfachten Baugenehmigung (z.B. für untergeordnete, einfache Bauvorhaben).
Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann sich der Bauherr vor dem Risiko schützen, dass Dritte bei der Bauausführung an Leib, Leben und Eigentum geschädigt werden und der Bauherr hierfür haftet.
Person, die über eine besondere Fachkunde, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Bauwesens verfügt und imstande ist, dem nicht fachkundigen Laien durch Beratung und Begutachtung ein eigenes Urteil zu ermöglichen. Wesentliche Eigenschaften des Bausachverständigen sind persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Das Sachverständigengutachten muss durch einen Laien nachvollziehbar und durch einen Sachverständigen prüfbar sein.
Ein Bauschaden liegt vor, wenn ein Bauteil eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage die Fähigkeit verliert, eine ihr zugeordnete Aufgabe zu erfüllen. Ursachen können sein
Bauschäden sind das Eintreten von Schadensfällen, die u.a. auch durch Baumängel hervorgerufen werden können.
Bauteil zerstörende Untersuchungen sind Untersuchungen, bei denen durch Entnahme von Baumaterialproben und Bauteilöffnungen die betreffenden Bauteile beschädigt werden müssen, um die Proben z.B. ins Labor verbringen und dort untersuchen zu können. Diese Untersuchungsmethode sollte nur angewandt werden, wenn zerstörungsfreie Untersuchungen zu keinem verwertbaren Ergebnis führen.
Die Bauzustandstufen sind eine Klassifizierung des Verschleißes und differenzieren den Umfang der Schäden nach prozentualen Anteilen. Die Einordnung von Gebäudeteilen in Bauzustandsstufen bildet die Grundlage für eine objektive Beurteilung des Bauzustandes eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage.
Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt. Sie darf führen, wer die Bezeichnung „Ingenieur“ führen darf und als solcher eine praktische Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt hat sowie in die Liste der Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes eingetragen ist. Berufsaufgaben sind: Unabhängige und eigenverantwortliche technische und wirtschaftliche Planung und Prüfung technischer Vorhaben, Sachverständigen- und Forschungstätigkeiten, Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer (Baukammer) eines Bundeslandes.
Die Bestandsdauer einzelner Gebäudeteile ist unterschiedlich und abhängig von
Entscheidend für die Verweildauer eines Gebäudes in einer Bauzustandsstufe ist die Instandhaltung. Sie sollte regelmäßig erfolgen und vorbeugenden Charakter haben. Instandhaltung kann das Auftreten von Bauschäden verhindern.
Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Bauherr gut beraten, im Rahmen einer Beweissicherung an benachbarten Gebäuden und Grundstücken vorhandene Bauschäden und Auffälligkeiten (z.B. Risse) feststellen und dokumentieren zu lassen, um mögliche Schadenersatzansprüche des Nachbarn nach Schadeneintritt genauer bewerten und abwehren zu können.
Zudem sollen Altschäden, die bereits vor Baubeginn bestanden haben, gegenüber Neuschäden infolge des Bauvorhabens sicher abgegrenzt werden.
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) sind pastöse, spachtel- oder spritzfähige Massen auf Basis von Bitumenemulsionen. Es wird unterschieden in
Sie können beispielsweise polystyrolgefüllt oder faserhaltig sein. Bitumendickbeschichtungen finden z.B. Anwendung als Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser (DIN 18195-6), wobei sie in 2 Arbeitsgängen, mit Verstärkungseinlagen und einer Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm auszuführen sind.
Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.02.2002 und der aktuellen EnEV 2009 zum 01.10.2009 stößt das Thema Luftdichtheit der Gebäudehülle auf immer breiteres Interesse in der Öffentlichkeit. Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5b Abs. 1 EnEV durchgeführt, so darf nach DIN 13829 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa der gemessene Volumenstrom – bezogen auf das beheizte Luftvolumen – bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h -1 (3-faches Luftvolumen) und mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h -1 (1,5-faches Luftvolumen) nicht überschreiten.
Ein Bodengutachten, das vom Bauherrn zu beauftragen ist, soll die Frage klären, wo und ob auf dem Baugrundstück geotechnische oder hydrologische Probleme bestehen. Dabei soll auf die Eignung von Bauverfahren und die Tragfähigkeit des Baugrundes für das geplante Bauwerk eingegangen werden, um mögliche Bauschäden zu vermeiden.
Die CM-Messung ist zur Bestimmung der Feuchte von mineralischen Baustoffen geeignet. Das Messverfahren kann unkompliziert vor Ort vorgenommen werden und liefert wissenschaftlich und gerichtlich anerkannte und verlässliche Ergebnisse. Die CM-Methode zählt zu den zerstörerischen Verfahren zur Bestimmung der Feuchte, da für die Messung eine Probe entnommen werden muss. Dabei reagiert das Calcium-Carbit mit Wasser bzw. mit der Flüssigkeit des zu messenden Materials. Durch diese Reaktion entsteht ein Gasdruck in Form eines Acetylengas-Luftgemisches. Anhand der Einwaagemenge des Messgutes und dem angezeigten Druck kann direkt auf dem Manometer der jeweilige Feuchtegehalt in CM-% abgelesen werden.
Dampfsperren verhindern den Durchgang von Wasserdampf. Diese Sperren werden eingebaut, um einzelne Schichten eines Bauteils vor dem Eindringen von Wasserdampf zu schützen. Ein derartiger Schutz ist erforderlich, damit Dämmstoffschichten nicht von Wasserdampf durchfeuchtet werden und so die Dämmwirkung beeinträchtigt oder sogar aufgehoben wird. Anschlüsse der Dampfsperrschicht an Wände sowie Stöße sind dampfdicht mit bauaufsichtlich zugelassenen Dichtungsbändern zu verkleben.
Die Darrprobe ist eine zerstörende Prüfmethode zur Feststellung von Feuchtegehalten von Baustoffen oder Bauteilen. Die örtlich entnommene, feuchte Probe wird gewogen, anschließend in einem Darrofen bei 105 °C getrocknet und dann wieder gewogen. Die Gewichtsdifferenz entspricht exakt der zuvor in der Probe enthaltenen Wassermenge. Die Darrprobe ist die genaueste Prüfmethode zur Bestimmung von Feuchtegehalten in Baustoffen und Bauteilen.
Sind anerkannte Regeln der Technik und geben die wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen wieder, die im Bauwesen als erforderlich und notwendig anerkannt sind. Urheber dieser Regeln ist das Deutsche Institut für Normung, ein eingetragener Verein, der in den einzelnen Fachnormenausschüssen die entsprechenden Normen formuliert. DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und unterliegen im Hinblick auf die technischen Anforderungen einer laufenden Fortentwicklung.
Zu unterscheiden sind mineralische (starre) und flexible Dichtungsschlämme nach ihrer stofflichen Zusammensetzung. Beide Dichtungsschlämmarten sind zementgebunden und eignen sich hervorragend als Vertikalabdichtung für erdberührte Bauteile (z.B. Kelleraußenwände, Gebäudesockel). Während mineralische Dichtungsschlämmen nicht Riss überbrückend sind, können flexible und kunststoffvergütete Dichtungsschlämmen Risse bis zu 2,5 mm überbrücken.
Die Endabnahme ist die Entgegennahme der vom Unternehmer ausgeführten Werkleistung durch den Auftraggeber/Bauherrn und deren Billigung als in der Hauptsache vertragsgerecht. Die Erklärung der Abnahme ist an keinerlei Form gebunden. Der Auftraggeber muss lediglich zu erkennen geben, dass er die Leistung des Unternehmers als fertig und vertragsgerecht entgegennimmt. Die Abnahme kann vom Auftraggeber verweigert werden, wenn der Leistung wesendliche Mängel anhaften. Die Abgrenzung, ob ein Mangel wesentlich ist oder nicht, ist nicht immer einfach vorzunehmen. Bei bestehenden Differenzen besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen unabhängigen Dritten – einen Bausachverständigen - die Streitfrage verbindlich klären zu lassen. Alternativ könnte eine Abnahme unter Mangelvorbehalt erfolgen, zumindest dann, wenn die Gebrauchstauglichkeit an sich nicht in Frage steht. Nach erfolgter Abnahme liegt die Beweislast für Mängel am Gewerk beim Auftraggeber (Beweislastumkehr). Zudem beginnt mit der Endabnahme die Gewährleistungsfrist (5 Jahre gemäß BGB; 4 Jahre gemäß VOB) zu laufen.
Endoskope sind optische Geräte und dienen zur Hohlraumuntersuchung. Sie bestehen aus in starre oder biegsame Rohre eingebrachten Glasfaserlichtleitern mit einer Lichtquelle und Optik am Rohrende zur visuellen Untersuchung von nicht zugänglichen Bauteilen. Endoskope werden durch kleine Öffnungen (Bohrungen) zerstörungsarm in das Bauteil eingeführt, um durch das Ausleuchten des Hohlraumes den Zustand des Bauteils zu besichtigen und fotografisch (Digitalkamera) zu dokumentieren.
Die Energieeinsparverordnung in der aktuellen Fassung vom 01.10.2009 hat die Reduktion des Energieverbrauchs von Alt- und Neubauten zum Ziel. Dies soll z.B. durch verbesserte Wärmedämmung der Gebäudehülle, bessere Fenster oder den Einbau moderner Heizungstechnik erreicht werden. Der Energieverbrauch eines Gebäudes wird in einem verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis, der für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt wurde, verbindlich zertifiziert.
Flachdächer sind Dachkonstruktionen, deren Neigung im Gegensatz zu den geneigten Dächern Gefälle von 0° bis 20° aufweisen und deren oberste Schicht mit Dachdichtungs-materialien, nicht mit Dachdeckungsmaterialien ausgeführt ist. Unterschieden werden zudem einschalige, nichtbelüftete Flachdächer und zweischalige, belüftete Flachdächer, wobei letztgenannten Konstruktionen in der Praxis eine gewisse Bevorzugung erfahren haben. Flachdächer mit einem Gefälle unter 2% und begrünte Dächer mit Wasseranstau sind Sonderkonstruktionen. Sie unterliegen den Fachregeln für Dächer und Abdichtungen – Flachdachrichtlinien. Nach den Grundregeln des Dachdeckerhandwerks sind Dächer mit einem Neigungswinkel unter 5° abzudichten. Flachdächer mit Neigungen über 5° können abgedichtet oder auch gedeckt werden. Flachdachkonstruktionen reagieren gegenüber Planungs- und Ausführungsmängeln empfindlicher als geneigte Dächer. Die Abdichtungsschichten von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen sind an aufgehenden Wänden und an Dachdurchführungen 15 cm hoch zuführen und dauerhaft zu verwahren.
Der Fotomaßstab ist ein Hilfsmittel bei der fotografischen Dokumentation von technischen Abbildungen. Auf Fotomaßstäben, die im Baubereich verwendet werden, sind Zentimetereinteilungen und Rissbreiten aufgetragen.
Die Fotomaßstäbe werden neben die Schadenstelle plaziert und mit fotografiert, um das Ausmaß des Schadenbildes zu verdeutlichen.
Frostschäden treten an wasserführenden Bauteilen oder wassergefüllten Rohrleitungen und Behältern auf. Durch Frost und das darauf folgende Auftauen entstehen erhebliche Volumenveränderungen und Verformungen an massiven Bauteilen und Baustoffen.
Durch Eisdruck werden durchfeuchtete Bekleidungen, Oberflächen von Putz, Beton und Mauerwerk sowie Dachziegel gesprengt und damit geschädigt. Die Volumenvergrößerung von auftauendem Wasser führt zu Zerstörungen von nicht entleerten oder beheizten Wasserleitungen und Armaturen.
Das Wesen der Gewährleistung besteht darin, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Abnahme die Gewähr übernimmt, dass seine Leistung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Diese Gewährleistungsansprüche beginnen im Zeitpunkt der Bauabnahme und verjähren entsprechend den vertraglichen Grundlagen (5 Jahre gemäß BGB; 4 Jahre gemäß VOB). Bis zum Ende der Gewährleistungsfrist sind Mängelbeseitigungsleistungen durch den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen. Deshalb sollte spätestens vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbegehung durch einen Bausachverständigen erfolgen, um Mängelbeseitigungsansprüche des Auftraggebers zu sichern.
Der Gebäudeenergieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Sie erhalten mit dem Gebäudeenergieausweis von uns ein Instrument, mit dem Sie Ihre Kunden von der Qualität Ihres Hauses und Ihrer Eigentumswohnung überzeugen können.
Er ermöglicht Kaufinteressenten und Mietern auch den Vergleich zwischen verschiedenen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf. Kernstück des Energieausweises ist eine Farbskala, mit der die energetische Einordnung des Gebäudes erfolgt.
Unterschieden werden der verbrauchsorientierte und der bedarfsorientierte Energieausweis.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis erfolgt die Ermittlung der Energiekennwerte über den jährlichen Energieverbrauch sowie die Gebäudegeometrie. Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden alle Gebäudedaten detailliert ermittelt und der Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf festgestellt, während die Datenaufnahme und die Einstufung nach Energieklassen aus der Vor-Ort-Begehung durch unseren Energieberater erfolgen.
Der Energieausweis gibt Ihnen Aufschluss über die energetische Qualität Ihres Gebäudes und enthält Angaben zur Qualität der Dämmung und der Heizungsanlage. Darüber hinaus erhalten Sie Angaben darüber, wie die Energieverluste im Einzelnen zustande kommen und welche CO2-Emissionen hierdurch verursacht werden.
Im Rahmen von Beweissicherungen werden Gipsmarken verwendet, um bestehende Risse an Bauwerken zu beobachten. Die Gipsmarken werden dazu örtlich über dem bestehenden Riss angebracht, beobachtet und zu einem späteren Zeitpunkt ausgelesen. Sofern sich in der Gipsmarke kein Riss gebildet hat, so sind die Riss verursachenden Gebäude- und Materialverformungen abgeklungen. Bei Rissbildung sind weitere Untersuchungen und Beobachtungen erforderlich.
Zur Überprüfung der Haftzugfestigkeit von Beschichtungen wird die Gitterschnittprüfung verwendet. Diese Prüfmethode ist gemäß ISO 2409 und DIN 53151 als Standardmethode genormt. Mit einem Schneidgerät (Messer) werden dabei sechs parallele Schnitte bis auf den Untergrund der Beschichtung geführt. Diese werden anschließend durch sechs rechtwinklig dazu angelegte Schnitte gekreuzt. Der Abstand der Schnitte ist abhängig von der Dicke der Beschichtung.
Hausschwämme sind gefährliche, Braunfäule erzeugende Holzzerstörer. Die wichtigsten, in Gebäude bzw. unter dem Dach vorkommenden Holzpilze sind:
Alle vier aufgeführten Hausfäulen bildenden Pilze sind unter artspezifischen Bedingungen besonders starke Holzzerstörer. Der gefährlichste und am schwierigsten zu bekämpfende Hausschwamm ist der Echte Hausschwamm. Pilze zerstören Holzkonstruktionen durch Entziehung von Zellulose, wonach das Holz seine Gefügefestigkeit und Stabilität verliert.
Maßnahmen, die Holz und Holzwerkstoffe vor der Zerstörung durch tierische und pflanzliche Schädlinge schützen. Zu unterscheiden ist hierbei baulicher, konstruktiver und chemischer Holzschutz. Zahlreiche Holzschäden können bereits durch bauliche und konstruktive Maßnahmen verhindert werden. Vorbeugender baulicher Holzschutz besteht vor allem in der Verwendung von Holz, das gesund, frei von Rinde und Bast sowie ausreichend trocken ist. Außerdem muss zum Schutz gegen Schädlingsbefall durch geeignete konstruktive Maßnahmen eine spätere Durchfeuchtung ausgeschlossen werden. Das wird erreicht, indem man den Zutritt von Feuchtigkeit verhindert und die rasche Ableitung von Wasser bzw. eine Austrocknung des Bauteils in Form von luftumspülten Anschlüssen und Querschnitten ermöglicht. Chemische Holzschutzmittel müssen DIN 68800 für alle nicht verkleideten Holzbauteile verwendet werden, die zur Standsicherheit beitragen und besonders gefährdet sind. Diese Holzschutzmittel eignen sich als Schutz gegen tierische und pflanzliche Schädlinge. Chemische Holzschutzmittel sollten nur eingesetzt werden, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind.
Ist eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Zwischen dem Fundament / der Bodenplatte und der ersten Steinlage sowie zwischen der ersten und zweiten Steinlage wird eine Bitumenpappe als Horizontalsperre gelegt, damit kapillar aufsteigende Feuchtigkeit aus der Bodenplatte nicht in das Mauerwerk eindringen kann. Die Abdichtungen können mit Abdichtungsbahnen, Spachtelungen oder Spritzbeschichtungen hergestellt werden.
Vorbeugende Maßnahmen, die ein Gebäude oder eine bauliche Anlage und seine technische Ausrüstung gebrauchs- und funktionsfähig erhalten. Sie sollen Abnutzungs- und Alterungserscheinungen und damit Wertverlusten entgegenwirken bzw. verzögern.
Instandsetzung ist die Beseitigung von Bauschäden und Rückführung des aktuellen Bauzustandes in den ursprünglichen Bauzustand. Darüber hinausgehende baulicher Veränderungen und Wertverbesserungen können Modernisierungs- oder Ertüchtigungsmaßnahmen von Bestandsbauten sein.
Kamerabefahrung ist wie die Endoskopie eine visuelle Untersuchungsmethode von Rohrleitungen, Schornsteinen, unterirdischen Bauwerken oder Hohlräumen sowie nicht zugänglichen Bereichen mit fahrbaren Kameras. Insbesondere im Abwasserbereich wird der Zustand von Rohrleitungen überprüft.
Das Karstensche Röhrchen ist ein Prüfgerät zur zerstörungsfreien Messung der kapillaren Wasseraufnahme von mineralischen Baustoffen. Das Prüfverfahren entspricht weitgehend den natürlichen Beanspruchungen am Bauwerk, im Besonderen einer „Schlagregeneinwirkung“ an Fassadenflächen unter Winddruck. Dazu wird das Röhrchen mit plastischem Kitt auf der Prüffläche angebracht und mit Wasser befüllt. In der Regel werden Mittelwerte aus jeweils 10 Einzelmessungen gebildet und das Wassereindringvermögen in „ml Wasser je Minute und cm²“ angegeben.
Durch Kernbohrungen werden Materialproben aus bestehenden Bauteilen zur Untersuchung von z.B. Festigkeit, Zusammensetzung, Feuchte usw. mit einem Kernbohrgerät entnommen. Die üblichen Bohrdurchmesser liegen zwischen sechs und zwölf cm.
Die Kondensation ist abhängig von Lufttemperatur, Luftfeuchte und Oberflächentemperatur und bildet sich, wenn Feuchte gesättigte Luft auf kalte Oberflächen trifft. Da kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als warme Luft, kondensiert die überschüssige Menge der Luftfeuchtigkeit auf der Fläche und es bildet sich Kondensat (Wasser).
Kondenswasser ist eine entscheidende Ursache für Schimmelpilzbildung.
Kondensationstrocknung ist das Entfeuchten von ganzen Gebäuden oder einzelnen Räumen durch Entzug der überhöhten Luftfeuchte. Das Trocknungsverfahren wird nach Wasserschäden oder nach Feuchte intensiven Bauleistungen (z.B. Putz- und Estricharbeiten) durchgeführt. Dabei wird die feuchtwarme Raumluft angesaugt und in ein Kühlsystem geführt, wo die Luftfeuchte (Wasserdampf) durch starken Temperaturabfall auf den Lamellen zu Wasser kondensiert und dann in einen Auffangbehälter geleitet wird.
Unsere Kostenplanung umfasst alle Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Ermittlung von Investitionskosten wird in DIN 276 geregelt, wobei für Baunutzungskosten auf DIN 18960 verwiesen wird.
Für den Bauherrn sind diese Kosteninformationen insbesondere deshalb wichtig, um einen tragbaren Finanzierungsplan zu erstellen oder erstellen zu lassen, von dem letztlich die Höhe der Folgekosten abhängt. Die Genauigkeit der Kostenermittlung hängt ab vom jeweiligen Planungsstand.
Je nach Planungsstand unterscheidet die Kostenermittlung gemäß DIN 276 die Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und die Kostenfeststellung. Die Kostenschätzung dient einer genaueren Ermittlung der voraussichtlichen Gebäude-kosten, wenn auch das Ergebnis eine gewisse Streubreite aufweist.
Die Kostenberechnung ist die genaueste Kostenermittlungsmethode vor der Phase der Ausschreibung und Vergabe.
Der Kostenanschlag basiert auf den Firmenangeboten, die aufgrund der Ausschreibung eingereicht werden.
Die Kostenfeststellung dient der Kostendokumentation nach dem rechnungsmäßigen Abschluss eines Bauvorhabens.
Für die instationäre und Langzeit-Klimamessung der Raumtemperatur und der Luftfeuchtigkeit setzen wir elektronische Klimadatenlogger ein, die z.B. in Schlaf- und Wohnräumen im Wandbereich montiert werden. Der Datenlogger wird vor seiner Positionierung hinsichtlich der Messintervalle kalibriert. Die gemessenen Klimawerte werden in den vorgegebenen Zeitintervallen im Gerät zusammen mit Datum und Uhrzeit in einem elektronischen Speicher abgelegt. Über ein Computerprogramm werden die gespeicherten Daten ausgelesen und grafisch dargestellt.
Zur schnellen und genauen Überprüfung der Wohnfläche sowie zur Feststellung von Baumaßen hat sich der elektronische Laser-Entfernungsmesser ebenso bewährt wie für die Massenermittlung für Instandsetzungsarbeiten. Hierbei wird die Distanz zu einem auf einer entfernten Fläche angestrahlten Messpunkt ermittelt werden. Der Messbereich handelsüblicher Geräte liegt bei 0,2 bis 200 m mit einer Messgenauigkeit von + 3 mm. Einige Geräte haben Messspeicherfunktionen und die Möglichkeit, Flächen aus den Einzelmessungen automatisch ermitteln zu lassen.
Leckortung ist die Suche und Positionierung von Undichtheiten an Bauwerken und Bauteilen wie z.B. Rohrleitungen, Wänden, Dächern oder Böden. Unterschieden wird zwischen zerstörungsfreien und nicht zerstörungsfreien Ortungsverfahren. Zur Leckortung wird beispielsweise die Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) in Verbindung mit einer Nebelmaschine eingesetzt.
Sie ist das zentrale Element eines Bauvertrags, in dem die zu erbringende Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bieter ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Sie besteht im Allgemeinen aus dem Leistungsverzeichnis, der Baubeschreibung, technischen Erläuterungen, statischen Berechnungen und Zeichnungen. Zur Endabnahme von Bauleistungen und bei Feststellungen von Mängeln wird regelmäßig die Leistungsbeschreibung mit ihren Bestandteilen zugrunde gelegt.
Wenn die Leistungsbeschreibung unvollständig vorliegt, muss die ausgeführte Leistung auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik begutachtet werden. Hierbei wird eine übliche zu erwartende Leistung unterstellt.
Das Leistungsverzeichnis dient der Beschreibung der nach Art und Umfang geschuldeten Bauleistung, die durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wird. Fachfirmen tragen in die einzelnen Leistungspositionen ihre Preise ein, die nach entsprechender Verhandlung beauftragt werden.
Die Gebäudehülle, Fenster, Türen und Fugen in der Konstruktion müssen luftdicht ausgeführt werden, damit die Lüftungswärmeverluste begrenzt bleiben, keine unangenehmen Zugerscheinungen auftreten und feuchtwarme Raumluft nicht in den kühleren Teil des Bauteils gelangen, was die Entstehung von Kondensat zur Folge hätte. Lüftungswärmeverluste können nicht nur durch bewusstes Lüften auftreten, sondern auch durch Luftaustausch über Fugen und Öffnungen.
Baustoffe mit einer spezifischen Luftdurchlässigkeit von weniger als 0,1 m³/(m²h) bei einem Differenzdruck von 50Pa gelten als luftundurchlässige Schicht. Hierzu zählen z.B. PE-Folien, Alu-Folien, Hartfaserplatten, Gipskartonplatten und Putzschichten. Stöße und Fugen in diesen Schichten müssen überlappend und zusätzlich verklebt (Folien) bzw. dicht verspachtelt mit Fugenbändern (Platten) abgedichtet werden.
Das Lüftungsverhalten ist das Nutzerverhalten bei der Lüftung von Räumen und Gebäuden. So hat der Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit und Pflicht, die durch Nutzung erhöhte relative Raumluftfeuchte durch Luftaustausch in Form einer Stoßlüftung abzuführen. Durch nicht hinreichendes und falsches Lüften wird die Raumluftfeuchte nicht vollständig abgeführt, sodass eine Auffeuchtung aller dem Raumklima ausgesetzten Bauteile und Gegenstände erfolgt. Die Anzahl der Luftwechsel ist von der Nutzung (Personenanzahl, Pflanzen, Wäschetrocknen usw.) und von der Beheizung des Raumes abhängig.
In den Wintermonaten wird eine mehrmalige tägliche Stoßlüftung von 4-6 Minuten und in den Übergangszeiten von 10-15 Minuten empfohlen, wobei die Thermostatventile der Heizkörper während der Lüftung abzuschalten sind. Kipplüftung ist zu vermeiden, da sich an kalten Sturz- und Leibungsoberflächen der Fenster Kondenswasser bilden kann.
Ein Mangel ist eine negative Abweichung des Ist-Zustandes von dem vertraglich geschuldeten Soll-Zustand einer Bauleistung. Er liegt vor, wenn die Leistung
Mängel können auf unsachgemäße Leistungen des Bauunternehmers/Handwerkers, auf fehlerhafte Planung sowie unzureichende Bauüberwachung beruhen. Bei der Beurteilung von Mängeln sind drei Fälle zu unterscheiden. Dies sind:
Maßabweichungen beziehen sich auf die Größe, Gestalt und Lage von Bauteilen und Bauwerken. Die in den Normen DIN 18202 und DIN 18203 festgelegten Toleranzen stellen den Rahmen üblicher Sorgfalt dar und sollen im Regelfall angewendet werden. Prüfungen der einzuhaltenden Toleranzen sollten möglichst unmittelbar nach der Herstellung eines Gewerkes, spätestens jedoch bei der Übernahme der Bauteile und des Bauwerks durch das nachfolgende Gewerk, vorgenommen werden, um Verantwortlichkeiten bei Toleranzüberschreitungen zu sichern.
In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen sind für die jeweiligen Gewerke die einzuhaltenden Toleranzen festgelegt.
Der Messkeil in Verbindung mit Wasserwaage/Richtscheid ist ein Instrument zur Prüfung von Stichmaßen als Abweichung der Ebenheitstoleranzen von Bauteiloberflächen gemäß DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). Weiterhin werden Messkeile zur Messung von Fugenbreiten und Neigungen (Winkeltoleranzen) von Bauteiloberflächen verwendet.
Mit Hilfe der Mikrowellentechnik wird die Feuchtelast des Bauteils mit Raster-Feuchtemessungen in Form von 3D-Feuchteprofilen erstellt und der Feuchtegehalt in Gewichts-% (Gew.-%) angegeben.
Dazu wird zunächst mit dem Messkopf R die Oberflächenfeuchte bis 3 cm Tiefe und dann mit dem Messkopf P die Volumenfeuchte bis 30 cm Tiefe gemessen. Abschließend werden die Messwerte in ein Programm übertragen, grafisch dargestellt und können sofort ausgewertet werden.
Die Mikrowellenmessung erfolgt nach einem Reflexionsprinzip. Gemessen wird hierbei der feuchteabhängige Anteil der Welle, der vom Messgut reflektiert wird.
Das Mikrowellen-Feuchtemessverfahren arbeitet dabei vollkommen versalzungsunabhängig und zerstörungsfrei, sodass mögliche vorhandene Salzbelastungen nicht zu Verfälschungen der Messergebnisse führen können.
Somit ist die Schadenursache zweifelsfrei feststellbar und die Sanierungsplanung ist genau definierbar.
Die Durchlichtmikroskopie ist geeignet für die Untersuchung von durchscheinenden Präparaten, wie z.B. Schimmelpilzuntersuchungen, Betonqualitätsprüfungen an Dünnschliffpräparaten und Holzuntersuchungen an Dünnschnittpräparaten.
Die Auflichtmikroskopie eignet sich für die Untersuchung von Präparaten, die durch das Mikroskop von oben her durch den Strahlengang hindurch mittels eigener Lichtquelle angestrahlt werden. Sie wird zur Beurteilung der Schichtdicke von Beschichtungen eingesetzt.
Normen werden auf der Basis des Standes der Wissenschaft und Technik erarbeitet, beschreiben zum Zeitpunkt ihres Erscheinens den Stand der Technik und sollen sich als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Der Teil der im Bauwesen wichtigen Normen, der Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berührt, wird von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer als „Technische Baubestimmungen“ eingeführt. Somit ergibt sich für diesen Teil Anwendungspflicht bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen.
Ortbeton wird im Gegensatz zur Fertigteil-Bauweise vor Ort (auf der Baustelle) aus Zement, Wasser und Zuschlägen – gegebenenfalls auch mit Betonzusätzen – hergestellt. Dabei kann der Beton auf der Baustelle als Baustellenbeton hergestellt oder als Lieferbeton vom Transportbetonwerk mittels Mischfahrzeugen angeliefert werden. Bestimmte Anforderungen aus Umwelt und Nutzung lassen sich durch gezielte Betonzusammensetzung erfüllen. Die Betonfestigkeit hängt wesentlich von den Festigkeiten der verwendeten Zemente, aber auch vom Wasserzementwert (Verhältnis von Wasser- und Zementgehalt), der Verdichtung und der Nachbehandlung des Betons ab. Die eingelegte Stahlbewehrung ist durch Mindestbetonüberdeckungen zu schützen, um Korrosion zu vermeiden. Bauteile aus Stahlbeton, die ständig der Witterung ausgesetzt sind, werden stärker beansprucht als Bauteile in trockenen Innenräumen. Werden Außenbauteile aus Stahlbeton sachgerecht geplant und gemäß DIN 1045 hergestellt, widerstehen sie jahrzehntelang der Witterung ohne konservierende Maßnahmen.
Privatgutachten (auch Parteigutachten) ist ein vom Bauherrn oder Bauunternehmer in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten, um Baumängel, deren Ursachen und die Verantwortlichkeit dafür festzustellen oder zu widerlegen. Zudem wird es zur Feststellung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten eingeholt.
Regelmäßig wird ein Privatgutachten vorprozessual beauftragt, um bestimmte Tatsachen qualifiziert darlegen und beweisen zu können. Das Gericht muss sich mit einem bereits vorliegenden Privatgutachten auseinandersetzen. Mit Zustimmung beider Parteien kann das Parteigutachten auch als Sachverständigengutachten verwertet werden.
Die Kosten des Parteigutachtens kann der Auftraggeber unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Schadenersatz gegenüber der anderen Bauvertragspartei geltend machen.
Gebäude, die mit weniger als 15 kWh/m² Jahresheizwärmebedarf kaum noch Heizenergie benötigen. Durch besondere Wärmedämmung transparenter und massiver Außenbauteile, Rückgewinnung von Wärme aus Abluft und passive Vorwärmung der Frischluft kann in der Regel auf ein klassisches Heizsystem verzichtet werden. Der Restwärmebedarf wird durch interne Wärmegewinnung, passive Solarenergienutzung und regenerative Energie gedeckt.
Der Pauschalpreis ist ein vereinbarter Festpreis einer Gesamt- oder Teilleistung. Durch den vertraglich vereinbarten Pauschalpreis entfallen bei der Abnahme und Abrechnung detaillierte Mengen- und Kostenermittlungen. Mehr- und Mindermengen, welche nicht durch Abweichung von der dem Pauschalpreis zugrunde gelegten Planung entstanden sind und 10 Prozent des Gesamtumfangs nicht überschreiten, bleiben üblicherweise bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Perimeterdämmung wird als Dämmstoff erdberührter Bauteil (Kelleraußenwände, Bodenplatte) verwendet, die außerhalb des Gebäudes an das Erdreich anschließt. Wegen der möglichen hohen Wasser- und Druckbelastung muss die Dämmung wasser- und druckbeständig sein. Als Dämmstoffplatten sind ausschließlich geschlossenporige Stoffe wie extrudierte Polystyrol- oder Schaumglasplatten geeignet.
Im Rahmen einer planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung wird durch Bausachverständige die Erstellung des Objekts von der Planung bis zur Endabnahme auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der vertraglichen Bau- und Leistungsbeschreibung, den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, den technischen Regelwerken sowie den baurechtlichen Bestimmungen hin überprüft. Zu Beginn der Qualitätssicherung erfolgt ein Vorgespräch mit allen Baubeteiligten und eine Prüfung der Planunterlagen, wobei bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens regelmäßig bis zu fünf Baustellentermine durchgeführt werden: 1. Begehung Kellers/Fundamente/Boden, 2. Begehung zum Rohbau, 3. Erweiterter Rohbau, 4. Rohinstallation Haustechnik und 5. Begehung zur Endabnahme. Zu jedem Baustellentermin werden ein Prüfprotokoll mit Mängelliste und eine Fotodokumentation erstellt.
Mängel und Minderleistungen werden somit vermieden bzw. rechtzeitig erkannt, so dass diese noch in der entsprechenden Bauphase beseitigt werden.
Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Sie wird im Allgemeinen durch Abzug des Alters von der Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen ermittelt.
Risse sind eine Materialtrennung, die durch Überlastung wie Zug, Druck, Schwinden, Wärmespannungen oder unterschiedliche Formänderungen von Bauteilen entstehen können. Hierbei werden bauwerksbedingte Risse, putzgrundbedingte Risse und putzbedingte Risse unterschieden. Weiter ist zwischen Oberflächenrissen und Bauteil durchdringenden Rissen (Trennrisse) zu unterscheiden.
Mögliche Ursachen für bauwerksbedingte Risse sind lastabhängig (Setzungen, unterschiedliche Lastabtragungen und Ähnliches) oder lastunabhängig (Wärmedehnung, Schwinden, Quellen). Außerdem können Formänderungen durch angrenzende Bauteile oder starke Erschütterungen Ursache für die Rissbildungen sein.
Mögliche Ursachen für putzbedingte Risse sind in den Wirkungsbereichen unterschiedlicher Putzgründe zu suchen, als Folge stark unterschiedlicher Temperatur- und/oder Feuchtedehnung. Weitere mögliche Ursachen sind bei großformatigen Steinen mangelnder Verbund zwischen Stein und Mörtel, Überschreitung der unvermörtelten Stoßfugenbreite, unzureichendes Überbindemaß sowie der Abtrag der Schwindverformung auf wenige Fugen. Putzbedingte Risse sind nur oberflächig vorhanden und setzen sich nicht im Putzuntergrund fort.
Ein Rissmonitor ist ein Hilfsmittel für die Langzeitbeobachtung und Dokumentation von Rissen und Bauwerksbewegungen. Dabei wird der zweiteilige Rissmonitor, der aus einer Plastikscheibe mit Millimetereinteilung und einer transparenten Plastikscheibe mit Fadenkreuz besteht, beidseitig des Risses montiert und mit dem Fadenkreuz auf „Null“ gesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt Auslesen des Rissmonitors und Dokumentation der Rissveränderungen und Bauwerksbewegungen.
Salzausblühungen treten überwiegend an Ziegel- oder Natursteinbauwerken im bodennahen Sockelbereich auf. Durch Feuchtetransport aufgrund fehlender Abdichtungsschichten werden im Erdreich befindliche Salze mitgeführt, in Bauteile eingelagert und an die Bauteiloberfläche gebracht. Nach Verdunstung der Feuchte lagern sich die Salzkristalle an den Bauteiloberflächen ab.
Sanierungsputze (auch Opferputze) sind offenporige Putze mit sehr großem Porenvolumen zur Aufnahme von aus dem Bauteil ausdiffundierten Salzen, die durch Wassertransport mitgeführt werden. Die Salze werden in der Putzschicht eingelagert und treten somit nicht an die Oberfläche. Nach Füllung der Poren mit Salzen (Sättigung) ist der Sanierungsputz zu entfernen und ggf. bei weiterer Salzbelastung zu erneuern.
Beim Schiedsgutachterverfahren einigen sich die streitenden Parteien über einen gemeinsamen Sachverständigen, dessen Feststellungen und Bewertungen für die jeweiligen Seiten bindend sind. Sie sind durch eine weitgehende Vereinfachung des Verfahrens sowie rasche Entscheidungsfindung gekennzeichnet. Einwendungen gegen das Schiedsgutachten können nur mit der Begründung erhoben werden, die gutachterlichen Feststellungen seien offenkundig falsch. Eine offenkundige Unrichtigkeit liegt vor, wenn sich der Fehler dem sachkundigen und unbefangenen Betrachter aufdrängt. Schiedsgutachten schlichten Baumängelstreitigkeiten und vermeiden kostenträchtige Bauprozesse vor Gericht.
Schimmelpilze entstehen dann, wenn die in der Luft vorhandenen Pilzsporen günstige Lebensbedingungen vorfinden, so dass sie sich verbreiten und wachsen können. Ausgehend von den Sporen bildet sich auf den Wandoberflächen ein Pilzmyzel, das grüne, schwarze oder rote Färbungen annehmen kann. Voraussetzung für das Wachstum von Schimmelpilzen ist, dass sich auf der Bauteiloberfläche oder in den Poren der Bauteile Wasser (Tauwasser) befindet. Schimmelpilzbildung kann bereits ab einer oberflächennahen Luftfeuchte von 80 % auftreten. Bei 20 °C Raumlufttemperatur und 50 % Raumluftfeuchte ergibt sich somit die kritische Oberflächentemperatur von +12,6 °C und in der Folge Tauwasserausfall. Zur Vermeidung dieser ungünstigen Klimabedingungen ist einerseits eine hinreichende Raumlüftung zur Reduzierung der relativen Luftfeuchtigkeit und andererseits eine Erhöhung der Bauteiloberflächentemperatur auf mehr als +12,6 °C erforderlich. Durch Lüften wird nicht nur die Raumtemperatur reguliert und Luftfeuchte abgeführt, sondern auch Schadstoffe, wie Schimmelpilzsporen, aus dem Raum entfernt. Die Lüftung sollte kurz, häufig und kräftig erfolgen, als so genannte Stoßlüftung. Je wärmer die Luft ist, desto größer ist die Menge an Wasserdampf, die in der Luft enthalten sein kann. Durch den Lüftungsvorgang wird warme Raumluft mit hoher relativer Luftfeuchte durch trockene kalte Außenluft ausgetauscht. Im Allgemeinen ist ein 0,5-facher Luftwechsel pro Stunde im Durchschnitt bei üblicher Nutzung ausreichend. Das bedeutet, dass die Luft eines Raumes insgesamt einmal komplett in zwei Stunden, z.B. morgens und abends, ausgewechselt werden muss.
Die Bauteiloberflächentemperatur ist abhängig von der Raumtemperatur, der Außentemperatur und dem Wärmedurchgang durch das jeweilige Bauteil, also dessen Dämmung. Somit sollte nach jedem Lüftungsvorgang die Raumluft auf übliche Raumtemperaturen aufgeheizt werden. Zudem ist es erforderlich, dass die raumseitigen Oberflächen, insbesondere der Außenwände, mit warmer Raumluft bestrichen werden. Mobiliar (z.B. Schränke) sollte möglichst nicht vor Außenwänden gestellt werden, um eine hinreichende Beheizung der Bauteiloberfläche sicherzustellen. Durch ausreichende Belüftung und Beheizung von Räumen kann das Entstehen und Wachstum von Schimmelpilzen wirksam vermieden werden.
Der Schlagregenschutz dient dazu, Außenbauteile vor der Durchfeuchtung durch Regen zu schützen. Dies kann erfolgen, indem - Regen durch eine wasserabweisende Schicht (Anstrich, Verkleidung) von dem Bauteil ferngehalten wird - Die Verdunstung (Trocknung) rascher erfolgt als die Wasseraufnahme bei Regen - Regen durch konstruktive Maßnahmen (Dachüberstand, Abdeckung) vom Bauteil fort geleitet wird
Tauwasser (auch Kondenswasser) entsteht durch das Abkühlen der feuchten Luft und schlägt sich an Wärmebrücken nieder. Diese Wärmebrücken, thermische Schwachpunkte in Außenbauwerksteilen, haben eine höhere Wärmestromdichte (d.h. Wärmetransport) im Vergleich zu angrenzenden Bauteilen, was zur Folge hat, dass ein größerer zusätzlicher Wärmeverlust sowie eine Absenkung der raumseitigen Oberflächentemperatur, verbunden mit einer erhöhten Tauwassergefahr, auftreten. Die Entstehung von Tauwasser kann zu verschiedenen Schäden führen, wie
Temperatur, bei der sich bei gegebener Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte Tauwasser bildet. Bei 20 °C Lufttemperatur und 60 % relativer Luftfeuchte bildet sich Tauwasser bei 12 °C Oberflächentemperatur. Kühlt eine Außenwand also auf 12 °C an der Innenseite ab, so bildet sich bei einer Lufttemperatur von 20 °C und 60 % relativer Luftfeuchte Tauwasser auf der Wandoberfläche. Die Bildung von Schimmelpilz kann hierbei die Folge sein.
Die Thermografie ist ein fotografisches Verfahren mit Infrarotstrahlen, mit dem unterschiedliche Temperaturen von Gebäudefassaden, Wärmebrücken, Fehlstellen von Wärmedämmungen, Undichtheiten von Fassaden und Fensteranschlüssen, von Luftdichtheitsschichten, Leckagen von Flachdächern oder von Flüssigkeiten führende Leitungen (Fußbodenheizung) zerstörungsfrei sichtbar gemacht werden. Die unterschiedlichen Temperaturen werden mit Farbskalen von Rot (warm) über Gelb, Grün zu Blau (kalt) visualisiert. Die Thermografie wird regelmäßig im Rahmen der Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) zur Feststellung von Leckagen angewendet.
Eine Trittschalldämmung besteht aus einer weichen Dämmlage, die unterhalb der jeweiligen Fußbodennutzschicht eingebaut wird. Sie bewirkt, dass im Fußboden entstehender Schall, der z.B. durch Begehen oder Befahren auftreten kann, nicht auf die massive Tragkonstruktion des Gebäudes übertragen wird. Kommt es zur Übertragung auf die massive Tragkonstruktion, so breitet sich der Schall dort in Form von Körperschall in weite Bereiche des Gebäudes und wird von Massivwänden wieder abgestrahlt. Es kann somit zu Lärmbelästigungen in Gebäudeteilen kommen, die ursächlich mit der Schallquelle nicht im Zusammenhang stehen, auch über mehrere Etagen hinweg.
Die Nutzschicht muss vollständig von der Massivkonstruktion (Rohdecke, tragende Wände) entkoppelt und auf der Dämmlage vollständig schwimmend gelagert werden. Bei der Herstellung einer trittschallgedämmten Fußbodenkonstruktion muss besondere Sorgfalt angewendet werden, weil bereits kleinste Kontaktstellen zwischen Nutzschicht und Massivbauteil die Funktion Trittschalldämmung erheblich beeinträchtigen und sogar aufheben können.
Gewisse Maßabweichungen (Winkeltoleranzen, Ebenheitstoleranzen) sind beim Bauen nicht zu verhindern. Um Schäden an der Baukonstruktion zu vermeiden und eine wirtschaftliche Bauausführung zu erreichen, sind diese bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Sie können durch unvermeidbare zeit- und lastabhängige Verformungen sowie Verformungen aus Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkung verursacht sein. Zudem können Maßabweichungen materialbedingt und durch fehlerhafte Ausführung entstehen.
Sie werden mittels Rotationslaser, Maßstab, Richtscheid, Wasserwaage, Winkel und Lot festgestellt.
Sie wird hergestellt aus dampfdurchlässigen Bahnen, die unter der Traglattung und einer Konterlattung eine zusätzliche Regenableitungsebene unterhalb der Dachdeckung bilden. Sie bietet jedoch keinen Schutz gegen Flugschnee und ist auch kein Ersatz für ein Unterdach. Die Unterspannbahn dient als Notdach für die Ausführungsphase, bis die Dachdeckung fertig gestellt ist. Sie sollte der UV-Strahlung des Sonnenlichts nur zeitlich begrenzt ausgesetzt sein.
Physischer Verschleiß ist ein Prozess oder Zustand der materiellen Abnutzung oder Schädigung von Gebäuden oder baulichen Anlagen oder deren Teilen infolge seiner Nutzung und/oder durch Umwelteinflüsse. Die Entwicklung des Verschleißes erfolgt nicht linear. Moralischer Verschleiß ist die Differenz der Gebrauchseigenschaften zum Zeitpunkt der Gebäudeerstellung zu den Anforderungen in einem späteren Zeitpunkt an die Gebrauchseigenschaften infolge der technischen Entwicklung.
Aussagefähige Versicherungsgutachten mit Kostenschätzung zur Schadenbeseitigung und einer Fotodokumentation schaffen Klarheit über die Abgrenzung zwischen versicherungsrelevanten Neuschäden und vorhandenen Altschäden.
Bei Versicherungsschäden werden bei einem Ortstermin, in Anwesenheit des Versicherungsnehmers und des Geschädigten, Aussagen zum Schadenhergang, Schadenumfang und Möglichkeiten der Schadensregulierung und Schadensvermeidung getroffen. Zudem werden vorhandene Kostenvoranschläge zur Schadensbeseitigung bezüglich ihrer Plausibilität und Schadenrelevanz überprüft.
So können entstandene Schäden, ob Haftpflicht- oder Sachschäden im Rahmen von z.B. Leitungswasserschäden, Frostschäden, Brandschäden, Anprallschäden sowie Hagel- und Sturmschäden effektiv reguliert und künftige Schäden vermieden werden.
Sind Außenwandbekleidungen, die aus einer Dämmschicht und der unmittelbar darauf aufgebrachten Putzschicht bestehen. Als Wärmedämmstoffe werden in der Regel expandiertes Polystyrol und Mineralfaserdämmstoffe verwendet. Die Dämmschicht wird mit dem Untergrund verklebt, mechanisch verankert bzw. verklebt und mit Dübeln mechanisch verankert und erhält auf der Außenseite einen Witterungsschutz durch einen mit Fasergewebe bewehrten Kunstharzmörtel oder einen mineralischen Putz. Die erforderliche Dübelanzahl richtet sich nach der Windsogbelastung der entsprechenden Gebäudehöhe bis zu 20 m. Für Gebäudehöhen über 20 m ist die erforderliche Anzahl der Dübel zu bemessen.
Zudem sind an den Fensterecken zusätzlich diagonale Bewehrungsgewebeeinlagen zur Vermeidung von Rissbildungen im Unterputz erforderlich. Die Anschlüsse der Dämmstoffschicht an Fensteröffnungen und Türen erfolgen in Form von vorkomprimierten Dichtungsbändern.
Grundsätzlich sind nur Systemkomponenten eines Systemanbieters zu verwenden, wobei die Herstellervorschriften zwingend zu berücksichtigen sind.
Als Wärmebrücke wird eine Stelle erhöhter Wärmeleitfähigkeit in einem sonst gut gedämmten Bauteil bezeichnet. Entsprechend den Eigenschaften der Bauteile sowie in Abhängigkeit der verschiedenen Wärmetransportvorgänge sind unterschiedliche Arten von Wärmebrücken zu beachten.
Gleichwohl sind Kombinationen der beschriebenen Arten möglich. Wärmebrücken können zudem linienförmig (zweidimensional) oder auch punktförmig (dreidimensional) auftreten.
Abdichtungen aus wasserundurchlässigem Beton im Vergleich zu Abdichtungen aus bituminösen Stoffen (Schwarze Wanne). Hierbei übernimmt der Beton zusätzlich zur tragenden Funktion auch die abdichtende Aufgabe. WU-Beton ist wasserundurchlässig, nicht aber wasserdicht! Beton gilt als wasserundurchlässig, wenn bei der Prüfung gemäß DIN 1048 bei einem 5 bar wirkenden Wasserdruck innerhalb von 72 Stunden die Eindringtiefe nicht größer als 5 cm ist. Wasserundurchlässiger Beton ist mindestens in der Festigkeitsklasse B 25 nach DIN 1045 herzustellen und zu verarbeiten. Er muss ein möglichst dichtes Gefüge aufweisen, dieses wird erreicht durch dichtes Zementsteingefüge, Zuschlag mit dichtem Gefüge sowie der innigen Verbindung zwischen Zementstein und Zuschlag. Ein Wasserzementwert (Verhältnis von Wasser- und Zementgehalt) von w/z=0,6 darf bei wasserundurchlässigem Beton keinesfalls überschritten werden. Die Wasserundurchlässigkeit des Betons kann jedoch durch Risse beeinträchtigt werden. Da diese Rissbildung nicht vermieden werden kann, da sie während des Erhärtens des Betons zwangsläufig auftritt, ist die Rissbreite auf ein unschädliches Maß zu begrenzen. Durch zusätzliche filigrane Bewehrung ist die Rissweite, abhängig von der Wasserbeanspruchung, auf max. 0,4 mm (Innenbauteile) zu beschränken. Zudem sind die einzelnen Risse durch diese Zusatzbewehrung günstig zu verteilen. Bei Kellern im Grundwasser, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen und daher beheizt werden müssen, sind Wärmedämmungen erforderlich. Bauteile aus wasserundurchlässigem Beton sind so zu konstruieren und zu nutzen, dass das durch sie transportierte Wasser in Form von Wasserdampf im Rauminneren sicher und schadensfrei verdunsten kann. Wird die Verdunstung durch dampfdichte Boden- oder Wandbeläge behindert, so staut sich unter den Belägen das Wasser und es können Schäden entstehen.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Eigentümer, Nutzer und Interessenten von Immobilien eine Antwort auf die Frage benötigen: Was ist die Immobilie eigentlich Wert? Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Eheschließung bzw. –scheidung oder einer Erbauseinandersetzung der Fall sein. Gemäß § 8 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV2010) sind zur Ermittlung des Verkehrswerts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewandten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen.
Die Wohnfläche ist in der Grundstückswertermittlung eine wichtige Grundlage für Miet- und Verkehrswertgutachten. Gerade die im Ertragswertverfahren anzusetzende Miete wird durch Multiplikation der ortsüblichen m²-Miete mit der entsprechenden Wohn- oder Nutzfläche ermittelt. Somit ist nicht nur dem Ansatz der m²-Miete sondern auch der Ermittlung der richtigen Wohnfläche eine große Bedeutung beizumessen, denn die Fläche wirkt sich direkt auf den Verkehrswert und Mietertrag aus.
Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter stellt die korrekte Wohn- und Nutzfläche eine verlässliche Basis für die vereinbarte Miete dar.
Zur Ermittlung der Wohnfläche werden die Vorschriften der DIN 277 und der Wohnflächenverordnung angewendet.
Zweischaliges Mauerwerk wird unterschieden in zweischalige Außenwände mit Putzschicht, zweischaliges Verblendmauerwerk mit Kerndämmung, zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht und zweischaliges Verblendmauerwerk mit Luftschicht und zusätzlicher Wärmedämmung. Alle zweischaligen Mauerwerkswände verfügen über eine tragende Innenschale (Hintermauerwerk) und eine rückverankerte Außenschale (Verblendmauerwerk). Zudem müssen bei zweischaligen Mauerwerkskonstruktionen an den Fußpunkten der Außenschale, wie z.B. an Gebäudesockeln und über Fensterstürzen, sind Sperrschichten (Z-Folie) mit Entwässerungsöffnungen von 3,75 cm²/m² gegen das Eindringen von rückstauendem Sickerwasser in die Innenschalen und Geschossdecken erforderlich. Ein besonderes Augenmerk ist auf mögliche unterschiedliche Verformungen von Außen- und Innenschale, insbesondere im Bereich von Geschossdecken und Stürzen, zu legen. Besonders an freien Rändern der Außenschalen, z.B. an Fensteröffnungen, Dehnungsfugen und Gebäudeecken, ist Sorgfalt geboten.
Bei zweischaligen Außenwänden mit Putzschicht ist vor der Errichtung der Verblendschale auf der Außenseite der Innenschale eine zusammenhängende Putzschicht aufzubringen. Problematisch sind hierbei die Stellen, an denen die Drahtanker zur Verankerung der Verblendschale die Putzschicht durchstoßen. Schlagregensicherheit dieser Wandkonstruktion ist nur bei äußerst handwerklicher Sorgfalt bei der Herstellung des Mauerwerks zu erreichen.
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